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Darfst du Snus und Nikotinbeutel nach Deutschland mitnehmen?

Private Einfuhr: ErlaubtGeprüft am 4. September 2026

Reisende dürfen Snus und Nikotinbeutel für den Eigenbedarf einführen. Reiseziel: Deutschland. Bei der Einreise von außerhalb der EU: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak pro Person ab 17 Jahren. Snus und Nikotinbeutel sind in den Tabakfreimengen nicht aufgeführt. Kleine Mengen für den Eigenbedarf gelten als persönliche Waren innerhalb der allgemeinen Wertgrenze. Verkauf in Deutschland: Nikotinbeutel verboten, tabakhaltiger Snus verboten.

Hohenzollern Castle above a wooded hill in Germany
Foto: vedantshah, Pixabay
Freimenge250 g
Bei der Einreise von außerhalb der EU: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak pro Person ab 17 Jahren. Snus und Nikotinbeutel sind in den Tabakfreimengen nicht aufgeführt. Kleine Mengen für den Eigenbedarf gelten als persönliche Waren innerhalb der allgemeinen Wertgrenze.
NikotinbeutelErlaubt
Verkauf in Deutschland: verboten
Tabakhaltiger SnusErlaubt
Verkauf in Deutschland: verboten

Zoll und Strafen

Sowohl das Verbot nach § 11 als auch das Verbot nach dem Recht für neuartige Lebensmittel betreffen das Inverkehrbringen, nicht den privaten Besitz. Einen Vorrat für den Eigenbedarf aus Schweden oder einem anderen EU-Staat mitzubringen, ist daher keine Straftat. Mengen, die auf einen Weiterverkauf hindeuten, werden als gewerbliche Einfuhr behandelt. Bei der Einreise aus der EU gelten Richtmengen für Tabak zum Eigenbedarf.

Häufige Fragen

Darf ich Nikotinbeutel (ZYN, VELO) nach Deutschland mitnehmen?

Erlaubt. Besitz und Konsum von Nikotinbeuteln in Deutschland: erlaubt. Bei der Einreise von außerhalb der EU: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak pro Person ab 17 Jahren. Snus und Nikotinbeutel sind in den Tabakfreimengen nicht aufgeführt. Kleine Mengen für den Eigenbedarf gelten als persönliche Waren innerhalb der allgemeinen Wertgrenze.

Darf ich tabakhaltigen Snus nach Deutschland mitnehmen?

Erlaubt. Besitz und Konsum von tabakhaltigem Snus in Deutschland: erlaubt.

Darf ich Snus im Flugzeug nach Deutschland mitnehmen?

Feste Produkte; keine Beschränkungen im Hand- oder Aufgabegepäck.

Muss ich Snus in Deutschland beim Zoll anmelden?

Nicht, wenn du innerhalb der Freimenge für den Eigenbedarf bleibst.

Weitere Reiseziele

Quellen

  1. § 11 Tabakerzeugnisgesetz - Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (Gesetzgebung, 4. April 2016; abgerufen am 4. September 2026) ✓ geprüft
    “Es ist verboten, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Verkehr zu bringen.”
  2. Reisefreimengen bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat – Zoll (German customs) (Zoll; abgerufen am 4. September 2026) ✓ geprüft
    “200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak”

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