Reiseregeln › Deutschland
Darfst du Snus und Nikotinbeutel nach Deutschland mitnehmen?
Reisende dürfen Snus und Nikotinbeutel für den Eigenbedarf einführen. Reiseziel: Deutschland. Bei der Einreise von außerhalb der EU: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak pro Person ab 17 Jahren. Snus und Nikotinbeutel sind in den Tabakfreimengen nicht aufgeführt. Kleine Mengen für den Eigenbedarf gelten als persönliche Waren innerhalb der allgemeinen Wertgrenze. Verkauf in Deutschland: Nikotinbeutel verboten, tabakhaltiger Snus verboten.
| Freimenge | 250 g Bei der Einreise von außerhalb der EU: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak pro Person ab 17 Jahren. Snus und Nikotinbeutel sind in den Tabakfreimengen nicht aufgeführt. Kleine Mengen für den Eigenbedarf gelten als persönliche Waren innerhalb der allgemeinen Wertgrenze. |
| Nikotinbeutel | Erlaubt Verkauf in Deutschland: verboten |
| Tabakhaltiger Snus | Erlaubt Verkauf in Deutschland: verboten |
Zoll und Strafen
- Zollanmeldung: innerhalb der Freimenge nicht erforderlich
- Strafen: Gewerbliche Mengen können beschlagnahmt werden; die Einfuhr kann als rechtswidriges Inverkehrbringen verfolgt werden.
- Flughafen und Fluggesellschaft: Feste Produkte; keine Beschränkungen im Hand- oder Aufgabegepäck.
- Mindestalter in Deutschland: 18
Sowohl das Verbot nach § 11 als auch das Verbot nach dem Recht für neuartige Lebensmittel betreffen das Inverkehrbringen, nicht den privaten Besitz. Einen Vorrat für den Eigenbedarf aus Schweden oder einem anderen EU-Staat mitzubringen, ist daher keine Straftat. Mengen, die auf einen Weiterverkauf hindeuten, werden als gewerbliche Einfuhr behandelt. Bei der Einreise aus der EU gelten Richtmengen für Tabak zum Eigenbedarf.
Häufige Fragen
Darf ich Nikotinbeutel (ZYN, VELO) nach Deutschland mitnehmen?
Erlaubt. Besitz und Konsum von Nikotinbeuteln in Deutschland: erlaubt. Bei der Einreise von außerhalb der EU: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak pro Person ab 17 Jahren. Snus und Nikotinbeutel sind in den Tabakfreimengen nicht aufgeführt. Kleine Mengen für den Eigenbedarf gelten als persönliche Waren innerhalb der allgemeinen Wertgrenze.
Darf ich tabakhaltigen Snus nach Deutschland mitnehmen?
Erlaubt. Besitz und Konsum von tabakhaltigem Snus in Deutschland: erlaubt.
Darf ich Snus im Flugzeug nach Deutschland mitnehmen?
Feste Produkte; keine Beschränkungen im Hand- oder Aufgabegepäck.
Muss ich Snus in Deutschland beim Zoll anmelden?
Nicht, wenn du innerhalb der Freimenge für den Eigenbedarf bleibst.
- Alle Rechtsregeln zu Snus und Nikotinbeuteln in Deutschland
- Fliegen mit Nikotinbeuteln: der allgemeine Ratgeber
Weitere Reiseziele
- Snus nach Albanien mitnehmen – Nikotinbeutel unreguliert (frei verkauft), Snus verboten
- Snus nach Andorra mitnehmen – Nikotinbeutel keine spezifische regel gefunden, Snus keine spezifische regel gefunden
- Snus nach Österreich mitnehmen – Nikotinbeutel mit einschränkungen erlaubt, Snus verboten
- Snus nach Belarus mitnehmen – Nikotinbeutel unreguliert (frei verkauft), Snus erlaubt
- Snus nach Belgien mitnehmen – Nikotinbeutel verboten, Snus verboten
- Snus nach Bosnien und Herzegowina mitnehmen – Nikotinbeutel keine spezifische regel gefunden, Snus erlaubt
- Snus nach Bulgarien mitnehmen – Nikotinbeutel mit einschränkungen erlaubt, Snus verboten
- Snus nach Kroatien mitnehmen – Nikotinbeutel erlaubt, Snus verboten
- Snus nach Zypern mitnehmen – Nikotinbeutel rezeptpflichtig, Snus verboten
- Snus nach Tschechien mitnehmen – Nikotinbeutel mit einschränkungen erlaubt, Snus verboten
Quellen
- § 11 Tabakerzeugnisgesetz - Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (Gesetzgebung, 4. April 2016; abgerufen am 4. September 2026) ✓ geprüft
“Es ist verboten, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Verkehr zu bringen.”
- Reisefreimengen bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat – Zoll (German customs) (Zoll; abgerufen am 4. September 2026) ✓ geprüft
“200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak”
Die Angaben auf SnusAtlas stammen aus Gesetzen, Behördenquellen und verlässlichen Sekundärquellen. Sie dienen der allgemeinen Information und sind keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich. Prüfe vor dem Kauf, der Mitnahme oder dem Versand von Nikotinprodukten stets die auf der jeweiligen Seite verlinkte amtliche Quelle. Nikotin macht abhängig. Diese Website richtet sich ausschließlich an Erwachsene.