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Darfst du Snus und Nikotinbeutel in die Schweiz mitnehmen?

Private Einfuhr: ErlaubtGeprüft am 4. September 2026

Reisende dürfen Snus und Nikotinbeutel für den Eigenbedarf einführen. Reiseziel: Schweiz. Insgesamt 250 Stück oder 250 g Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren oder andere Tabakfabrikate) pro Person ab 17 Jahren, zusätzlich zur Wertfreigrenze von 300 CHF für andere Waren. Verkauf in der Schweiz: Nikotinbeutel erlaubt, tabakhaltiger Snus erlaubt.

The Matterhorn above an alpine lake near Zermatt, Switzerland.
Foto: pdimaria, Pixabay
Freimenge250 g
Insgesamt 250 Stück oder 250 g Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren oder andere Tabakfabrikate) pro Person ab 17 Jahren, zusätzlich zur Wertfreigrenze von 300 CHF für andere Waren.
NikotinbeutelErlaubt
Verkauf in der Schweiz: erlaubt
Tabakhaltiger SnusErlaubt
Verkauf in der Schweiz: erlaubt

Zoll und Strafen

Die Schweiz veröffentlicht keine gesonderte Freimenge für Snus oder Nikotinbeutel; Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch fallen unter die allgemeine Tabakfreimenge. Beide Produkte dürfen in der Schweiz legal verkauft werden, du kannst sie also auch vor Ort kaufen. Für die anschließende Mitnahme von Snus in die EU gelten gesonderte Regeln; sie ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Häufige Fragen

Darf ich Nikotinbeutel (ZYN, VELO) in die Schweiz mitnehmen?

Erlaubt. Besitz und Konsum von Nikotinbeuteln in der Schweiz: erlaubt. Insgesamt 250 Stück oder 250 g Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren oder andere Tabakfabrikate) pro Person ab 17 Jahren, zusätzlich zur Wertfreigrenze von 300 CHF für andere Waren.

Darf ich tabakhaltigen Snus in die Schweiz mitnehmen?

Erlaubt. Besitz und Konsum von tabakhaltigem Snus in der Schweiz: erlaubt.

Darf ich Snus im Flugzeug in die Schweiz mitnehmen?

Trockene Waren; keine Beschränkungen im Hand- oder Aufgabegepäck.

Muss ich Snus in der Schweiz beim Zoll anmelden?

Nicht, wenn du innerhalb der Freimenge für den Eigenbedarf bleibst.

Weitere Reiseziele

Quellen

  1. Freimengen: Lebensmittel, Alkohol und Tabak – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) (Zoll; abgerufen am 4. September 2026) ✓ geprüft
  2. Zollbestimmungen (customs allowances for travellers) – Schweiz Tourismus (Sonstige; abgerufen am 4. September 2026) , nicht erneut geprüft
    “Tabakwaren: 250 Stück/Gramm Zigaretten / Zigarren / andere Tabakfabrikate”

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