Reiseregeln › Schweiz
Darfst du Snus und Nikotinbeutel in die Schweiz mitnehmen?
Reisende dürfen Snus und Nikotinbeutel für den Eigenbedarf einführen. Reiseziel: Schweiz. Insgesamt 250 Stück oder 250 g Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren oder andere Tabakfabrikate) pro Person ab 17 Jahren, zusätzlich zur Wertfreigrenze von 300 CHF für andere Waren. Verkauf in der Schweiz: Nikotinbeutel erlaubt, tabakhaltiger Snus erlaubt.
| Freimenge | 250 g Insgesamt 250 Stück oder 250 g Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren oder andere Tabakfabrikate) pro Person ab 17 Jahren, zusätzlich zur Wertfreigrenze von 300 CHF für andere Waren. |
| Nikotinbeutel | Erlaubt Verkauf in der Schweiz: erlaubt |
| Tabakhaltiger Snus | Erlaubt Verkauf in der Schweiz: erlaubt |
Zoll und Strafen
- Zollanmeldung: innerhalb der Freimenge nicht erforderlich
- Strafen: Mengen oberhalb der Freimenge müssen angemeldet und versteuert werden. Dafür kannst du vor der Einreise die App QuickZoll nutzen.
- Flughafen und Fluggesellschaft: Trockene Waren; keine Beschränkungen im Hand- oder Aufgabegepäck.
- Mindestalter in der Schweiz: 18
Die Schweiz veröffentlicht keine gesonderte Freimenge für Snus oder Nikotinbeutel; Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch fallen unter die allgemeine Tabakfreimenge. Beide Produkte dürfen in der Schweiz legal verkauft werden, du kannst sie also auch vor Ort kaufen. Für die anschließende Mitnahme von Snus in die EU gelten gesonderte Regeln; sie ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Häufige Fragen
Darf ich Nikotinbeutel (ZYN, VELO) in die Schweiz mitnehmen?
Erlaubt. Besitz und Konsum von Nikotinbeuteln in der Schweiz: erlaubt. Insgesamt 250 Stück oder 250 g Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren oder andere Tabakfabrikate) pro Person ab 17 Jahren, zusätzlich zur Wertfreigrenze von 300 CHF für andere Waren.
Darf ich tabakhaltigen Snus in die Schweiz mitnehmen?
Erlaubt. Besitz und Konsum von tabakhaltigem Snus in der Schweiz: erlaubt.
Darf ich Snus im Flugzeug in die Schweiz mitnehmen?
Trockene Waren; keine Beschränkungen im Hand- oder Aufgabegepäck.
Muss ich Snus in der Schweiz beim Zoll anmelden?
Nicht, wenn du innerhalb der Freimenge für den Eigenbedarf bleibst.
- Alle Rechtsregeln zu Snus und Nikotinbeuteln in der Schweiz
- Fliegen mit Nikotinbeuteln: der allgemeine Ratgeber
Weitere Reiseziele
- Snus nach Albanien mitnehmen – Nikotinbeutel unreguliert (frei verkauft), Snus verboten
- Snus nach Andorra mitnehmen – Nikotinbeutel keine spezifische regel gefunden, Snus keine spezifische regel gefunden
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- Snus nach Belarus mitnehmen – Nikotinbeutel unreguliert (frei verkauft), Snus erlaubt
- Snus nach Belgien mitnehmen – Nikotinbeutel verboten, Snus verboten
- Snus nach Bosnien und Herzegowina mitnehmen – Nikotinbeutel keine spezifische regel gefunden, Snus erlaubt
- Snus nach Bulgarien mitnehmen – Nikotinbeutel mit einschränkungen erlaubt, Snus verboten
- Snus nach Kroatien mitnehmen – Nikotinbeutel erlaubt, Snus verboten
- Snus nach Zypern mitnehmen – Nikotinbeutel rezeptpflichtig, Snus verboten
- Snus nach Tschechien mitnehmen – Nikotinbeutel mit einschränkungen erlaubt, Snus verboten
Quellen
- Freimengen: Lebensmittel, Alkohol und Tabak – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) (Zoll; abgerufen am 4. September 2026) ✓ geprüft
- Zollbestimmungen (customs allowances for travellers) – Schweiz Tourismus (Sonstige; abgerufen am 4. September 2026) , nicht erneut geprüft
“Tabakwaren: 250 Stück/Gramm Zigaretten / Zigarren / andere Tabakfabrikate”
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