Reiseregeln › Portugal
Darfst du Snus und Nikotinbeutel nach Portugal mitnehmen?
Reisende dürfen Snus und Nikotinbeutel für den Eigenbedarf einführen. Reiseziel: Portugal. Rauchtabak: 250 g bei Einreise von außerhalb der EU, 1 kg aus EU-Ländern wie Deutschland. Zusätzlich nennt die portugiesische Steuer- und Zollbehörde für weitere Tabak- und Nikotinprodukte im Reisegepäck folgende verbrauchsteuerfreie Mengen, sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Ländern: Schnupftabak 250 g, Kautabak 250 g, erhitzter Tabak 20 g, E-Liquid 30 ml, Nikotinbeutel 20 g. Verkauf in Portugal: Nikotinbeutel erlaubt, tabakhaltiger Snus verboten.
| Freimenge | 20 g Rauchtabak: 250 g bei Einreise von außerhalb der EU, 1 kg aus EU-Ländern wie Deutschland. Zusätzlich nennt die portugiesische Steuer- und Zollbehörde für weitere Tabak- und Nikotinprodukte im Reisegepäck folgende verbrauchsteuerfreie Mengen, sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Ländern: Schnupftabak 250 g, Kautabak 250 g, erhitzter Tabak 20 g, E-Liquid 30 ml, Nikotinbeutel 20 g. |
| Nikotinbeutel | Erlaubt Verkauf in Portugal: erlaubt |
| Tabakhaltiger Snus | Erlaubt Verkauf in Portugal: verboten |
Zoll und Strafen
- Zollanmeldung: innerhalb der Freimenge nicht erforderlich
- Strafen: Keine konkreten Angaben zu Strafen gefunden.
- Flughafen und Fluggesellschaft: Trockene Produkte; keine Beschränkungen im Hand- oder Aufgabegepäck.
- Mindestalter in Portugal: 18
Keine Freimenge für Reisende unter 17 Jahren, die aus Drittländern einreisen. Die allgemeine Warenfreigrenze beträgt 430 EUR bei Einreise per Flugzeug oder Schiff und 300 EUR auf dem Landweg. Die Freimenge von 20 g für Nikotinbeutel gilt für die Verbrauchsteuer; größere Mengen für den Eigenbedarf sind nicht verboten, können aber besteuert werden.
Häufige Fragen
Darf ich Nikotinbeutel (ZYN, VELO) nach Portugal mitnehmen?
Erlaubt. Besitz und Konsum von Nikotinbeuteln in Portugal: erlaubt. Rauchtabak: 250 g bei Einreise von außerhalb der EU, 1 kg aus EU-Ländern wie Deutschland. Zusätzlich nennt die portugiesische Steuer- und Zollbehörde für weitere Tabak- und Nikotinprodukte im Reisegepäck folgende verbrauchsteuerfreie Mengen, sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Ländern: Schnupftabak 250 g, Kautabak 250 g, erhitzter Tabak 20 g, E-Liquid 30 ml, Nikotinbeutel 20 g.
Darf ich tabakhaltigen Snus nach Portugal mitnehmen?
Erlaubt. Besitz und Konsum von tabakhaltigem Snus in Portugal: erlaubt.
Darf ich Snus im Flugzeug nach Portugal mitnehmen?
Trockene Produkte; keine Beschränkungen im Hand- oder Aufgabegepäck.
Muss ich Snus in Portugal beim Zoll anmelden?
Nicht, wenn du innerhalb der Freimenge für den Eigenbedarf bleibst.
- Alle Rechtsregeln zu Snus und Nikotinbeuteln in Portugal
- Fliegen mit Nikotinbeuteln: der allgemeine Ratgeber
Weitere Reiseziele
- Snus nach Albanien mitnehmen – Nikotinbeutel unreguliert (frei verkauft), Snus verboten
- Snus nach Andorra mitnehmen – Nikotinbeutel keine spezifische regel gefunden, Snus keine spezifische regel gefunden
- Snus nach Österreich mitnehmen – Nikotinbeutel mit einschränkungen erlaubt, Snus verboten
- Snus nach Belarus mitnehmen – Nikotinbeutel unreguliert (frei verkauft), Snus erlaubt
- Snus nach Belgien mitnehmen – Nikotinbeutel verboten, Snus verboten
- Snus nach Bosnien und Herzegowina mitnehmen – Nikotinbeutel keine spezifische regel gefunden, Snus erlaubt
- Snus nach Bulgarien mitnehmen – Nikotinbeutel mit einschränkungen erlaubt, Snus verboten
- Snus nach Kroatien mitnehmen – Nikotinbeutel erlaubt, Snus verboten
- Snus nach Zypern mitnehmen – Nikotinbeutel rezeptpflichtig, Snus verboten
- Snus nach Tschechien mitnehmen – Nikotinbeutel mit einschränkungen erlaubt, Snus verboten
Quellen
- Travellers' guide (Guia para viajantes) – Autoridade Tributária e Aduaneira (Zoll; abgerufen am 4. September 2026) ✓ geprüft
“Other tobacco products — tax free (excise duties), contained in travellers' luggage from third countries, third territories and from EU Member States: Snuff 250 g; Chewing tobacco 250 g; Heated tobacco 20 g; Liquid ... 30 ml; Nicotine pouches 20 g”
Die Angaben auf SnusAtlas stammen aus Gesetzen, Behördenquellen und verlässlichen Sekundärquellen. Sie dienen der allgemeinen Information und sind keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich. Prüfe vor dem Kauf, der Mitnahme oder dem Versand von Nikotinprodukten stets die auf der jeweiligen Seite verlinkte amtliche Quelle. Nikotin macht abhängig. Diese Website richtet sich ausschließlich an Erwachsene.