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Darfst du Snus und Nikotinbeutel nach Finnland mitnehmen?

Private Einfuhr: Begrenzt erlaubtGeprüft am 4. September 2026

Reisende dürfen Snus oder Nikotinbeutel nur begrenzt einführen. Reiseziel: Finnland. Pro Kalendertag: insgesamt bis zu 1.000 g Snus, Schnupftabak und Kautabak sowie separat bis zu 1.000 g Nikotinbeutel (oder andere rauchlose Nikotinprodukte), ausschließlich für den Eigenbedarf, ab 18 Jahren. Die gleiche Grenze gilt bei der Einreise aus EU- und Nicht-EU-Ländern. Bei der Einreise von außerhalb der EU werden Snus und Nikotinbeutel auf die Wertgrenze für die zollfreie Einfuhr von 430 EUR (Flug- oder Seereise) beziehungsweise 300 EUR angerechnet. Verkauf in Finnland: Nikotinbeutel mit einschränkungen erlaubt, tabakhaltiger Snus verboten.

Forested Punkaharju ridge winding between lakes in Finland
Foto: reijotelaranta, Pixabay
Freimenge1000 g
Pro Kalendertag: insgesamt bis zu 1.000 g Snus, Schnupftabak und Kautabak sowie separat bis zu 1.000 g Nikotinbeutel (oder andere rauchlose Nikotinprodukte), ausschließlich für den Eigenbedarf, ab 18 Jahren. Die gleiche Grenze gilt bei der Einreise aus EU- und Nicht-EU-Ländern. Bei der Einreise von außerhalb der EU werden Snus und Nikotinbeutel auf die Wertgrenze für die zollfreie Einfuhr von 430 EUR (Flug- oder Seereise) beziehungsweise 300 EUR angerechnet.
NikotinbeutelBegrenzt erlaubt
Verkauf in Finnland: mit einschränkungen erlaubt; gesetzliche Obergrenze 16.6 mg/g
Tabakhaltiger SnusBegrenzt erlaubt
Verkauf in Finnland: verboten

Zoll und Strafen

Wer in Finnland wohnt und nach einer Reise von höchstens 24 Stunden aus einem Land außerhalb des EWR auf anderem Weg als per Flugzeug zurückkehrt, darf keine Tabakprodukte oder Snus mitbringen. Die Einfuhrgrenze für Nikotinbeutel gilt für Produkte ohne finnische und schwedische Gesundheitswarnhinweise. Die Einfuhr von Åland auf das finnische Festland ist nicht beschränkt.

Häufige Fragen

Darf ich Nikotinbeutel (ZYN, VELO) nach Finnland mitnehmen?

Begrenzt erlaubt. Besitz und Konsum von Nikotinbeuteln in Finnland: erlaubt. Pro Kalendertag: insgesamt bis zu 1.000 g Snus, Schnupftabak und Kautabak sowie separat bis zu 1.000 g Nikotinbeutel (oder andere rauchlose Nikotinprodukte), ausschließlich für den Eigenbedarf, ab 18 Jahren. Die gleiche Grenze gilt bei der Einreise aus EU- und Nicht-EU-Ländern. Bei der Einreise von außerhalb der EU werden Snus und Nikotinbeutel auf die Wertgrenze für die zollfreie Einfuhr von 430 EUR (Flug- oder Seereise) beziehungsweise 300 EUR angerechnet.

Darf ich tabakhaltigen Snus nach Finnland mitnehmen?

Begrenzt erlaubt. Besitz und Konsum von tabakhaltigem Snus in Finnland: erlaubt.

Darf ich Snus im Flugzeug nach Finnland mitnehmen?

Snus und Nikotinbeutel sind feste Produkte. Fluggesellschaften und Sicherheitskontrollen behandeln sie wie andere persönliche Gegenstände im Hand- oder Aufgabegepäck. Entscheidend sind die Zollregeln des Ziellandes.

Muss ich Snus in Finnland beim Zoll anmelden?

Nicht, wenn du innerhalb der Freimenge für den Eigenbedarf bleibst.

Weitere Reiseziele

Quellen

  1. Traveller imports of snus and nicotine pouches – Tulli (Finnish Customs) (Zoll; abgerufen am 4. September 2026) ✓ geprüft
    “Persons under the age of 18 are not allowed to bring in snus and nicotine pouches Finland. [...] During one calendar day, you can bring in a total of 1 000 grams, or 1 kilogram of snus, nasal tobacco, chewing tobacco. [...] You can bring a total of 1 000 grams i.e. one kilogram of nicotine pouches to Finland.”
  2. Ordering tobacco, snus, nicotine pouches and e-cigarettes online – Tulli (Finnish Customs) (Zoll; abgerufen am 4. September 2026) ✓ geprüft
    “You cannot order tobacco products, e-cigarettes, nicotine liquids, snus or nicotine pouches to Finland from abroad.”
  3. Traveller imports of tobacco – Tulli (Finnish Customs) (Zoll; abgerufen am 4. September 2026) ✓ geprüft
    “To bring in tobacco products to Finland you must be aged 18 or over. [...] Note that tobacco products are not included in the value limit. However, the value limit does include for example snus products, e-cigarettes and nicotine liquids.”

Die Angaben auf SnusAtlas stammen aus Gesetzen, Behördenquellen und verlässlichen Sekundärquellen. Sie dienen der allgemeinen Information und sind keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich. Prüfe vor dem Kauf, der Mitnahme oder dem Versand von Nikotinprodukten stets die auf der jeweiligen Seite verlinkte amtliche Quelle. Nikotin macht abhängig. Diese Website richtet sich ausschließlich an Erwachsene.