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Darfst du Snus und Nikotinbeutel nach Brasilien mitnehmen?

Private Einfuhr: Nicht erlaubtGeprüft am 4. September 2026

Reisende dürfen Snus oder Nikotinbeutel nicht einführen. Reiseziel: Brasilien. Keine. Tabak zum oralen Gebrauch darf nicht eingeführt werden, auch nicht im Reisegepäck. Die allgemeine Tabakfreimenge für Reisende gilt nur für legale Produkte wie Zigaretten. Verkauf in Brasilien: Nikotinbeutel verboten, tabakhaltiger Snus verboten.

Sugarloaf Mountain and Guanabara Bay in Rio de Janeiro, Brazil.
Foto: 12019, Pixabay
Freimenge0 g
Keine. Tabak zum oralen Gebrauch darf nicht eingeführt werden, auch nicht im Reisegepäck. Die allgemeine Tabakfreimenge für Reisende gilt nur für legale Produkte wie Zigaretten.
NikotinbeutelNicht erlaubt
Verkauf in Brasilien: verboten
Tabakhaltiger SnusNicht erlaubt
Verkauf in Brasilien: verboten

Zoll und Strafen

Ein ausdrückliches Verbot der Mitnahme im Gepäck ist für elektronische Rauchgeräte in RDC 855/2024 dokumentiert. Diese Vorschrift verbietet jede Form der Einfuhr, auch für den Eigenbedarf und im Handgepäck. Tabak zum oralen Gebrauch fällt unter das separate Einfuhrverbot der RDC 14/2012. Bei kleinen Mengen Nikotinbeutel für den Eigenbedarf wird das Verbot uneinheitlich durchgesetzt.

Häufige Fragen

Darf ich Nikotinbeutel (ZYN, VELO) nach Brasilien mitnehmen?

Nicht erlaubt. Besitz und Konsum von Nikotinbeuteln in Brasilien: unklar. Keine. Tabak zum oralen Gebrauch darf nicht eingeführt werden, auch nicht im Reisegepäck. Die allgemeine Tabakfreimenge für Reisende gilt nur für legale Produkte wie Zigaretten.

Darf ich tabakhaltigen Snus nach Brasilien mitnehmen?

Nicht erlaubt. Besitz und Konsum von tabakhaltigem Snus in Brasilien: unklar.

Darf ich Snus im Flugzeug nach Brasilien mitnehmen?

Snus und Nikotinbeutel sind feste Produkte. Fluggesellschaften und Sicherheitskontrollen behandeln sie wie andere persönliche Gegenstände im Hand- oder Aufgabegepäck. Entscheidend sind die Zollregeln des Ziellandes.

Muss ich Snus in Brasilien beim Zoll anmelden?

Wir haben keine ausdrückliche Regel gefunden. Melde die Ware an, wenn du die allgemeine Tabakfreimenge überschreitest.

Weitere Reiseziele

Quellen

  1. Resolução RDC nº 14, de 15 de março de 2012 (prohibition of tobacco products for oral use and restriction of additives) – Agência Nacional de Vigilância Sanitária (ANVISA) (Gesetzgebung, 15. März 2012; abgerufen am 4. September 2026) , nicht erneut geprüft
  2. Anvisa atualiza regulação de cigarro eletrônico e mantém proibição (RDC 855/2024) – ANVISA (gov.br) (Aufsichtsbehörde, 23. April 2024; abgerufen am 4. September 2026) , nicht erneut geprüft

Die Angaben auf SnusAtlas stammen aus Gesetzen, Behördenquellen und verlässlichen Sekundärquellen. Sie dienen der allgemeinen Information und sind keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich. Prüfe vor dem Kauf, der Mitnahme oder dem Versand von Nikotinprodukten stets die auf der jeweiligen Seite verlinkte amtliche Quelle. Nikotin macht abhängig. Diese Website richtet sich ausschließlich an Erwachsene.